Sie ist die älteste und immer noch häufigste aller Bestattungsarten; und wird üblicherweise am Wohnsitz der/des Verstorbenen vollzogen. Auf Wunsch kann die Beisetzung auch auf einem anderen Friedhof vollzogen werden, dies muss mit der zuständigen Friedhofsverwaltung abgeklärt werden.
Die Grabstätten werden in zwei Kategorien unterteilt:
Das Reihengrab – Hier haben Sie keine Einflussmöglichkeiten auf die Grablage. Die Gräber werden hier der „Reihe nach“ zugeteilt. Nach Ablauf der Ruhefrist kann diese nicht verlängert werden.
Das Wahlgrab – Gegen eine Gebühr erwirbt man für einen bestimmten Zeitraum (Ruhezeit) ein Nutzungsrecht an dieser Grabstelle. Sie sind in der Größe und Lage – entsprechend der jeweiligen Friefhofssatzung – frei wählbar. Nach Ablauf des Nutzungsrechts, kann das Grab nacherworben werden, das heißt die Ruhezeit ist verlängerbar. Wahlgräber können eine Einzelstelle sein, sind aber auch als Doppelgrab oder Familiengrab erwerblich.
Für eine Feuerbestattung muss immer eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen oder der nächsten Verwandten in gerader Linie vorliegen. Sie kann in gleichem feierlichen Rahmen wie die Erdbestattung abgehalten werden. Die/der Verstorbene wird in einem Krematorium in einem geschlossenem Sarg eingeäschert.
Vor der Einäscherung hat der Gesetzgeber noch eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet, die im allgemeinen im Krematorium stattfindet. Die zurückbleibende Asche wird in eine Aschekapsel gefüllt, die wiederum in eine Schmuckurne eingesetzt und dann bestattet wird.
Als Beisetzungsstätten kommen Urnengräber, Wahlgräber und anonyme Grabfelder in Frage. Einige Friedhöfe bieten auch die Möglichkeit, die Urnen in Mauernischen beizusetzen.
Hatte die/der Verstorbene einen besonderen Bezug zum Meer ist auch eine Seebestattung möglich. Ihr geht eine Feuerbestattung voraus.
Die spezielle Seeurne wird außerhalb der Drei-Meilen-Zone nach seemännischen Brauch dem Meer übergeben. Selbstverständlich können die Angehörigen auch dieser Beisetzung beiwohnen.
Sie erhalten nach Vollziehen der Zeremonie eine Seekarte mit den genauen Koordinaten des Beisetzungsortes sowie einen Auszug aus dem Logbuch des Schiffes.
Auch für die Seebestattung muss eine persönlich geschriebene Willenserklärung vorliegen.
Für viele Menschen ist es ein tröstlicher Gedanke in natürlicher Umgebung beigesetzt zu werden. Die meisten entscheiden sich bereits zu Lebzeiten für eine Naturbestattung. Sie können den Baum aussuchen, der Ihrem Charakter entspricht.
Im naturbelassenen Wald wird die Asche Verstorbener an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt, der durch einen Eintrag im örtlichen Grundbuch bis zu 99 Jahren als Ihr Partner- oder Familienbaum geschützt ist. Das von Ihnen über diese Zeit erworbene Nutzungsrecht des Baumes berechtigt Sie, an Ihrem Baum kostenlos beliebig viele Familienmitglieder oder Freunde beizusetzen.
Im nahe gelegenen Ausland (Niederlande, Schweiz, ...) sind z. B. auch Flussbestattungen, überirdische Ascheverstreuung oder die Mitnahme einer Urne nach Hause möglich.