Erster Schritt bei einem Trauerfall:
Ist ein Angehöriger zuhause verstorben, benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt. Ist dieser nicht erreichbar wenden Sie sich an den diensthabenden Notarzt. Dieser bestätigt den Todesfall mit einer Totenbescheinigung. Sollte die/der Verstorbene dem Arzt nicht persönlich bekannt sein, halten Sie bitte den Personalausweis bereit. Tritt der Tod im Krankenhaus oder in einem Seniorenheim ein, erledigt die Verwaltung alle nötigen Dinge.
Zweiter Schritt – setzen Sie sich mit einem Beerdigungsinstitut Ihres Vertrauens in Verbindung:
Um alle behördlichen Formalitäten für Sie zu erledigen benötigen wir bei:
- Verheirateten, die Heiratsurkunde oder das Familienbuch,
- Ledigen, die Geburtsurkunde,
- Geschiedenen, das rechtskräftige Scheidungsurteil,
- Verwitweten, die Heirats- und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners,
- Nachweis über den letzten Wohnsitz,
- Todesbescheinigung vom Arzt.
Um alle weiteren Formalitäten zu regeln, benötigen wir weiterhin:
- den Personalausweis der/des Verstorbenen,
- Versicherungspolicen,
- Rentenversicherungsunterlagen,
- Krankenkasse-Checkkarte,
- Grab- und Grabpflegeunterlagen, sollte bereits eine Grabstätte vorhanden sein,
- den letzten Willen der/des Verstorbenen,
- Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden),
- Grabdokumente, sofern bereits eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist.
Alle Unterlagen bekommen sie selbstverständlich nach der Beurkundung im Original zurück. Sollten Ihnen Unterlagen fehlen oder abhanden gekommen sein, wenden Sie sich an uns. Gerne helfen wir Ihnen bei der Beschaffung.